Thomas Kossendey

Der Mann, der Ihr Vertrauen verdient!

Thomas Kossendey
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr

Rede des
Parlamentarischen Staatssekretärs
beim Bundesminister der Verteidigung,
Thomas Kossendey,
anlässlich der Beratung der

Großen Anfrage
"Bessere Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr"

im Deutschen Bundestag
am 5. Dezember 2008


 
Meine Damen und Herren!
Vor 20 Jahren hätte eine Debatte zum Thema:
Vereinbarkeit von Familie und Dienst bei vielen zu einem Lächeln geführt. Heute – auch durch die Aktivitäten unserer Familienministerin ist diesen Thema ganz selbstverständlich in den Mittelpunkt unseres Interesses gerückt. Rund 800 Soldaten nutzen z. B. im Augenblick die Elternzeit.
Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften hat für die Bundeswehr strategische Bedeutung. Die gesellschaftlichen Entwicklungen und die hohen Belastungen sowohl durch die Einsätze als auch durch den fortschreitenden Anpassungsprozess der Bundeswehr wirken nachhaltig auf die der Bundeswehrangehörigen und ihre Familien. Es ist daher nicht zuletzt Ausdruck der Fürsorge des Dienstherrn die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass berechtigte Interessen des Einzelnen angemessen berücksichtigt werden. Ich sage aber auch: Die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte darf hierdurch nicht gefährdet werden! Das ist nicht immer leicht, aber genau hier liegt auch die Unterscheidung zu vielen anderen Bereichen.
Der zunehmende Wettbewerb auf dem  Arbeitsmarkt erfordert es, ein attraktiver Arbeitgeber für Neueinsteiger zu bleiben. Daher ist der eingeschlagene Weg, Familie und Dienst besser zu vereinbaren, ohne Alternative. Hierbei richten wir auch den Blick auf die Berufszufriedenheit derjenigen, die bereits in den Streitkräften ihren Dienst leisten. Nicht nur die Nachwuchsgewinnung, sondern auch die Mitarbeiterbindung sind für die Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr entscheidend.
Es ist natürlich zunächst erst einmal die Aufgabe der Familien selbst ihre Lebenssituation zu meistern. Hier wollen wir nicht gängeln. Aber der Dienst bei der Bundeswehr mit seinen Besonderheiten bis hin zu den internationalen Einsätzen erfordert besondere Maßnahmen.
II.
Bereits im Frühjahr 2007 wurde ein Konzept für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst erlassen. Die dort enthaltenen Vorgaben werden künftig Schritt für Schritt umgesetzt. Es ist jedoch meine tiefe Überzeugung, dass ohne den Einsatz von zusätzlichen Haushaltsmitteln ein substantieller Fortschritt langfristig nicht zu erzielen sein wird. Und lassen sie mich das ganz deutlich sagen: Ich halte dies auch für sachgerecht!
Pauschale Lösungen wird es dabei nicht geben; wir müssen in diesem Bereich den sehr unterschiedlichen Familiensituationen und Lebensbedürfnissen der Angehörigen der Bundeswehr Rechnung tragen.
Das Bundesministerium der Verteidigung fördert daher Pilotprojekte, z.B. im Bereich der Kinderbetreuung oder der Pendlerunterkünfte, um den tatsächlichen Bedarf zu konkretisieren. Regionale und lokale Besonderheiten spielen dabei eine zentrale Rolle. Wir wollen nämlich keine Konkurrenz zu den lokalen und freien Trägern.
Wir müssen uns im Klaren sein, dass die Vereinbarkeit von Familie und Dienst von heute auf morgen nicht zu erreichen sein wird. Sie wird uns noch über Jahre beschäftigen.
Lassen Sie mich noch eines aus persönlicher Erfahrung ergänzen: Wir werden perspektivisch nur dann erfolgreich sein, wenn mit den  eingeleiteten Maßnahmen auch eine entsprechende Bewusstseinsänderung und Verinnerlichung der eingangs dargestellten Zusammenhänge einhergeht. Ich betrachte es daher als unsere gemeinsame Aufgabe, meine Damen und Herren, für dieses Verständnis nachdrücklich zu werben.


III.
Wenngleich wir mit den Bemühungen noch am Anfang stehen, kann sich das bisher Erreichte durchaus sehen lassen:
So ist beispielsweise seit einigen Jahren die Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung und Telearbeit möglich. So haben z.B. im Jahre 2007 245 Soldatinnen und 53 Soldaten eine Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen. Dies zeigt, dass diese modernen Arbeitszeitmodelle in der Praxis auch angenommen werden.
Bereits seit mehreren Monaten sammeln wir ausgesprochen positive Erfahrungen  mit den im Rahmen einer zweijährigen Pilotphase an 37 Standorten eingerichteten Eltern-Kind-Zimmern, auf die die Angehörigen der Bundeswehr zur Betreuung ihrer Kinder in besonderen Notsituationen zurückgreifen können.
Für die Motivation im Auslandseinsatz ist mitentscheidend, dass die Betreuung der Familienangehörigen im Bedarfsfall sichergestellt ist. Wir haben daher konsequent die Familienbetreuungsorganisation auf inzwischen 31 Familienbetreuungszentren flächendeckend ausgebaut. Die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräfte leisten dort hervorragende Arbeit und sind über die Bundeswehr hinaus anerkannt.
Konkrete Schritte für die Verbesserung der Kinderbetreuung und die Einrichtung von Pendlerwohnungen wurden bereits eingeleitet.
Seit dem Frühjahr 2007 unterstützt die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH das Pilotprojekt „Kinderbetreuung in der Bundeswehr“. An den  vier Standorten Koblenz/Lahnstein, Wilhelmshaven, Wester-stede und Seedorf wurde vor Ort der Bedarf der Bundeswehrangehörigen ermittelt und entsprechende Vorschläge für die jeweils geeignete Betreuungsarchitektur entwickelt.
Allerdings benötigen wir ein flächendeckendes Netz von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, das den spezifischen Bedürfnissen des Soldatenberufs Rechnung trägt. Allein mehr als 62.000 der Berufs- und Zeitsoldaten und -soldatinnen haben Kinder. Die Pilotversuche an den ausgewählten Standorten werden uns die notwendigen Informationen für das weitere Vorgehen verschaffen. Dabei sind durchaus unterschiedliche Lösungen denkbar – je nach den Vorraussetzungen am jeweiligen Standort.
Erstes konkretes Ergebnis dieser Bemühungen und darüber hinaus ein wichtiges Signal für den Fortschritt in Sachen Kinderbetreuung ist der Standort Koblenz. Dort haben wir zusammen mit der katholischen Kirche für Kinder der Beschäftigten des Bundeswehrzentralkrankenhaus eine eigene Betriebsgruppe bei einem benachbarten Kindergarten eingerichtet, die auf die  spezifischen Bedürfnisse der Bundeswehrangehörigen abgestimmt ist. 
Für das erste Kindergartenjahr bis Juli 2009 übernimmt der katholische Militärbischof die Ausgaben aus Mitteln der Kurie. Dafür bin ich der Kirche sehr dankbar. Ab August 2009 wird die erforderliche Anschlussfinanzierung von der Bundeswehr übernommen, da zu erwarten ist, dass der spezifische Betreuungsbedarf der am Zentralkrankenhaus Beschäftigten nicht seitens der Kommune gedeckt werden kann.  Im Augenblick besteht sogar schon eine Warteliste für das neue Kindergartenjahr.
Mit der Umsetzung des Konzeptes eines „Kinderbetreuungsportals“ im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekt wurde ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht. Wir kennen doch alle die Situation von Soldatenfamilien vor einer Versetzung an einen neuen Standort. Es gibt Unsicherheiten über viele Rahmenbedingungen. Mit dem Betreuungsportal wollen wir zumindest im Bereich der Kinderbetreuung Abhilfe schaffen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass dieses ergänzende Angebot tatsächlich geeignet ist, um den vielfältigen Informationsbedarf der Angehörigen der Bundeswehr an den dauerhaft und flächendeckend zu decken!
Wenngleich ich persönlich die Bezeichnung „Armee der Pendler“ für überzogen und daher unzutreffend halte, so müssen wir dennoch diese grundlegende Entwicklung zur Kenntnis nehmen und ihr im Rahmen der Möglichkeiten mit geeigneten Maßnahmen begegnen. So zeichnen sich beispielsweise bzgl. der Bereitstellung von pendlergerechten Wohnungen am Standort Augustdorf erste Erfolge ab. An den beiden Pilotstandorten Laupheim und Seedorf wird bis Ende des Jahres ein Interessenbekundungsverfahren angestrebt. An weiteren drei Standorten wird die Marktsichtung fortgesetzt. Als Ergebnis werden wir wichtige Rückschlüsse auf die Möglichkeiten der Unterbringung nicht unterkunftspflichtiger Soldaten ziehen können.
Des weiteren wird derzeit geprüft, wie familienbedingte Abwesenheiten im Dienstbetrieb in der Personalstruktur und durch eine Flexibilisierung im Dienst- und Laufbahnrecht aufgefangen werden können. Damit werden die Verantwortlichen vor Ort besser in der Lage sein, die richtige Balance zwischen den Dienst- und Einsatzerfordernissen und den familiären Belangen zu finden.
IV.
Der Vorgesetzte wie auch die Personalführung insgesamt müssen auf die familiären und partnerschaftlichen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen Rücksicht nehmen.  Diese Führungsaufgabe ist in der Fortschreibung der Konzeption der Inneren Führung verbindlich festgeschrieben worden. Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst ist erstmalig als ein eigenständiges Gestaltungsfeld implementiert.
Derzeit wird ein Handbuch „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“ erarbeitet. Es soll die gültigen und die neuen Regelungen zusammenfassen und eine Übersicht über die aktuellen Weisungen und Verfahren geben. Damit werden die Vorgesetzten in der Truppe in die Lage versetzt, ihre erweiterten Führungsaufgaben besser wahrzunehmen. 
Um perspektivisch erfolgreich im Rahmen der  Vereinbarkeit von Familie und Dienst agieren zu können, ist es aus meiner Sicht unerlässlich, einmal identifizierte und für notwendig erachtete Maßnahmen flexibel und rasch umsetzen. Dazu bedarf es zwingend einer finanzplanerischen Absicherung! Der Bundesminister der Verteidigung hat daher zu Recht angewiesen, die Ausgaben für die Vereinbarkeit von Familie und Dienst im Haushalt gesondert auszuweisen.
Der eingeschlagene Weg wird durch die Bundeswehr konsequent fortgesetzt. Dies wird auch dadurch dokumentiert, dass sich das Verteidigungsministerium bis Ende 2009 im Rahmen des Programms der Bundesregierung „audit beruf und familie“ zertifizieren lässt.
V.
Abschließend möchte ich zu der in der Anfrage ebenfalls angesprochenen Gleichstellung der Frauen in der Bundeswehr Stellung kurz nehmen. Die Öffnung aller militärischen Laufbahnen für Frauen ist ein Katalysator zur weiteren Gleichstellung in der gesamten Bundeswehr geworden. Gleiches gilt für das vor drei Jahren geschaffene Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz.
Wir haben bereits beachtliche Fortschritte erzielt. Seit der Öffnung aller Laufbahnen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr im Jahr 2001 hat sich die Zahl der Soldatinnen und Soldaten etwa verdreifacht. Zurzeit dienen rund 15.200 Soldatinnen in der Bundeswehr. Mit einer schon seit Jahren steigenden Quote von ca. 8,5 Prozent liegt die Bundeswehr im NATO-Durchschnitt. Die Bundeswehr hält an ihrem Ziel fest, dass im Sanitätswesen 50% und in den übrigen Bereichen 15% aller Dienstposten durch Frauen besetzt werden sollen.
VI.
Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Dienst ist durch die Bundeswehr als strategische Aufgabe erkannt worden. Die aktuellen Untersuchungen und Aktivitäten – insbesondere die genannten Pilotprojekte – lassen mich mit Zuversicht in die Zukunft schauen. Ich sehe uns hier auf dem richtigen Weg! Ergänzend weise ich darauf hin, dass die Bemühungen der Bundeswehr nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern in den gesamtgesellschaftlichen Kontext einzuordnen sind. So profitieren beispielsweise auch die Eltern in der Bundeswehr von den Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Betreuung von Kindern, insbesondere durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz und das vorgesehene Kinderförderungsgesetz.
Ich ermuntere Sie, gemeinsam mit der Bundesregierung daran zu arbeiten, dass auch für die Angehörigen der Bundeswehr gilt, dass Familie und Dienst sich nicht einander ausschließen. Ich bin überzeugt, nur so ist die Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr zu sichern!
Herzlichen Dank!