Gesetzentwürfe kommen meist von der Bundesregierung, oft aus der Mitte des Bundestags, von mindestens 5 Prozent der Abgeordneten, seltener auch vom Bundesrat.
Ist ein Gesetzentwurf beim Bundestagspräsidenten eingegangen, erhält er eine Drucksachennummer und geht an alle Mitglieder von Bundestag, Bundesrat und die Ministerien. In den Ausschüssen und Arbeitsgruppen der Fraktionen wird darüber diskutiert. Mit der ersten Lesung von insgesamt dreien wird er erstmals im Bundestag debattiert. Dann folgt die Überweisung an die Fachausschüsse.
Dort schließt sich meist eine
öffentliche Anhörung an. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses sind Grundlage für die zweite Lesung im Plenum. Hier zeigt sich, welche Mehrheiten zu erwarten sind.
In der Regel geht es nun unmittelbar zur Abstimmung in der dritten Lesung. Das geschieht durch Aufstehen. Bei wichtigen Vorhaben wird namentlich abgestimmt.
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Immer hilfreich zur Stelle: Oberamtsmeister Hermann Rost, Plenardiener im Reichstag. |
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Hat ein Entwurf die Mehrheit des Hauses gefunden, muss sich der Bundesrat damit befassen. Der Ablauf ist ähnlich wie im Parlament: es gibt Fachberatungen in Ausschüssen.
Der Bundesrat kann dem Entwurf entweder zustimmen, ihn ablehnen oder den Vermittlungsausschuss anrufen.
Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Vertretern des Bundestags und 16 Vertretern des Bundesrats (für jedes Bundesland einer). Er bemüht sich um einen Kompromiss, mit dem beide Seiten leben können.
Über das Ergebnis aus dem Vermittlungsausschuss muss ein weiteres Mal im Bundestag, danach im Bundesrat abgestimmt werden. Das geschieht oft am Freitag, weil der Vermittlungsausschuss in der Regel am Mittwoch tagt.
Dadurch ist die Abreise der Abgeordneten am Freitag höchst ungewiss: Denn erst nach dem Ende der Bundesratssitzung am Freitagnachmittag und der Zustellung des Abstimmungsergebnisses in der Länderkammer des Bundestags kann das Parlament erneut über das Gesetz entscheiden.
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Auch in der Parlamentssitzung muss der Kontakt zum Büro gehalten werden. |
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Ist das Gesetz beschlossen, landet es beim Bundeskanzler und dem zuständigen Ministerium zur Gegenzeichnung. Die letzte Instanz ist der Bundespräsident. Er prüft das verfassungsgemäße Zustandekommen des Gesetzes und seinen Inhalt. Nach seiner Unterschrift wird das neue Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlich und tritt damit in Kraft.
Der Freitag ist also auch noch einmal der Tag der Abstimmungen. Das Parlament kennt vier verschiedene Arten: Die einfachste ist das Handaufheben. Diese wird gewöhnlich bei Entscheidungen über Resolutionen und bei Beschlüssen über die Weiterbehandlung von Initiativen, also der Überweisung in die Fachausschüsse angewandt.
Auch die zweite Lesung über einen Gesetzentwurf geschieht per Handzeichen. Bei der dritten und abschließenden Lesung wird die Zustimmung durch
Erheben von den Plätzen gegeben.
Das aufwändigste Entscheidungsverfahren ist die geheime Abstimmung, wie sie etwa bei der Wahl des Bundeskanzlers vorgesehen ist. Dann werden alle Abgeordneten mit einer Wahlkarte und einem Stimmzettel ausgestattet. Das Kreuz wird dann in Wahlkabinen hinter dem Plenarsaal gemacht.
Häufiger ist die namentliche Abstimmung. Dabei wird die Entscheidung jedes einzelnen Abgeordneten dokumentiert und im Stenografischen Bericht des Bundestags festgehalten. Zu diesem Zweck versorgt sich jeder Abgeordnete aus seinem persönlichen Fach neben den Eingängen zum Plenarsaal mit Plastikkärtchen im Kreditkartenformat.
Die Stimmkarten gibt es in drei Farben. Blau bedeutet „Ja“, die rote „Nein“ und die weiße „Enthaltung“. Auf den Karten steht außerdem der Name des Abgeordneten und ein maschinenlesbarer Balkencode, aus dem Name und Fraktionszugehörigkeit hervorgehen.
Die Abgeordneten werfen ihre Karte in eine Urne im Plenarsaal . Dahinter haben sich die Parlamentarischen Geschäftsführer platziert und halten eine farbige Karte hoch – um die eigenen Leute daran zu erinnern, auf welches Abstimmungsverhalten sich die Fraktion geeinigt hat.
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Ruhe nach dem Sturm: Das Jakob-Kaiser-Haus am Freitagnachmittag. |
Ein weiteres Zählverfahren ist der so genannte Hammelsprung. Der wird angewandt, wenn die Mehrheiten im Saal schwer festzustellen sind.
Dann verlassen alle Abgeordneten den Saal und kommen durch verschiedene Türen wieder herein – es gibt dann eine Ja-, eine Nein- und eine Enthaltungstür. Der Vorgang hat den Vorteil, dass die Fraktionen schnell noch weitere Mitglieder benachrichtigen und sie zur Teilnahme an der Abstimmung herbeiholen können.
Wenn derart wichtige Abstimmungen laufen, ertönt in allen Häusern des Bundestags ein druchdringendes Klingelzeichen, damit die Abgeordneten wissen, dass sie schleunigst in den Plenarsaal gehen sollten.
Mehr zum Weg des Gesetzes und weitere Info über die Arbeit des Parlaments sowie live-Übertragung der Debatten unter www.bundestag.deStartseite