Thomas Kossendey

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Thomas Kossendey
Thomas Kossendey im Gespräch zur Kürzung der Solarförderung

06.03.2012


Herr Kossendey, die geplante Kürzung der Solarförderung hat in den vergangenen Tagen für erhebliche Diskussionen gesorgt. Können Sie uns die Pläne der Bundesregierung kurz erläutern?

Die Pläne der Bundesregierung gehen grundsätzlich in die richtige Richtung und bringen die Energiewende voran. Das zurzeit eine Verunsicherung bei unseren mittelständischen Betrieben vorhanden ist, ist bei uns angekommen. Wir nehmen das ernst. Es darf aber auch nicht vergessen werden, wer die Förderung bezahlt, dass sind die Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit der angestrebten Änderung der Solarförderung wollen wir auch die Kosten für die Verbraucher eindämmen.

 

Können Sie uns erklären, warum die Verbraucherinnen und Verbraucher belastet werden und wie dies geschieht?

Für Energie, die durch Kraftwerke und Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien produziert wird, erhalten die Betreiber einen festen Vergütungssatz. Damit soll der wirtschaftliche Betrieb der Anlage gewährleistet sein. Dadurch entstehende Mehrkosten werden von den Energieversorgern, welche den Strom von den Kraftwerksbetreibern erwerben, getragen. Diese Kosten werden dann durch die Energieversorger in Form der EEG-Umlage auf den Verbraucher umgewälzt. Im Jahr 2011 waren dies 3,53 Cent/kWh. Das ist nicht wenig und führt zu Mehrkosten bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Industrie ist dagegen begünstigt und zahlt zurzeit nur rund einen Cent. Dies liegt an der besonderen Ausgleichsregelung und Eigenverbrauch.

Was bewirkt dann die geplante Kürzung?

Zunächst muss ich sagen, es ist ja nicht die erste Kürzung der Förderung. Bereits in den Jahren 2010, 2011 und Anfang 2012 haben wir mit drei EEG-Novellen die Vergütung für die Photovoltaik reduziert. Anfang 2008 lag die Förderung für eine kleine Dachanlage noch bei 46,75 ct/kWh, Anfang 2012 nur noch bei 17,94 ct/kWh. Dies war eine enorme Kraftanstrengung, macht aber auch das Innovations- und Kostensenkungspotential der Photovoltaik deutlich. Bisher sind 60% des Geldes in 3% der Energie geflossen.
Mit der jetzt geplanten Kürzung wollen wir zum einen die EEG-Umlage stabil halten, damit es keine neuen Belastungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher gibt, zum anderen sorgen wir für einen bedarfsgerechten Zubau und stärken die Eigenverantwortung. Wir verhindern damit auch, dass es zu einer Umverteilung von unten nach oben kommt. Der Angestellte, der in einer Mietwohnung lebt, soll nicht die Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Investors mitbezahlen, wenn dieser die Anlage auch als Abschreibungsobjekt benutzt.

Was sagen Sie den Herstellern und Betrieben?

Klar ist: Wer im Vertrauen auf geltendes Recht investiert hat, muss seine Projekte zu den bisherigen Konditionen zu Ende bringen. Planungs- und Investitionssicherheit müssen gewährleistet sein. Wir wollen einen Vertrauensschutz für bereits geplante Photovoltaikanlagen schaffen.
Ich bin überzeugt, dass wir mit der jetzt geplanten Änderung einen vernünftigen Kompromiss zwischen Umweltbelangen und Wirtschaftlichkeit erreicht haben.